Hausordnung der LivIn63 Studio Apartments

Liebe Gäste,

um ihren Aufenthalt im LivIn63 Studio Apartment noch angenehmer zu gestalten, bitten wir Sie die nachfolgende Hausordnung durchzulesen.

Kontakt
Ihr Gastgeber: LivIn63 GmbH, 63768 Hösbach
E-Mail: office@livin63.de
Telefon: +496021 6263649
 

Anreise/Online Check-In
Einen Tag vor ihrer Anreise werden Sie per Email zum Online Check-In eingeladen. Sie sind verpflichtet, den Meldeschein mit wahrheitsgemäßen Angaben der anreisenden Personen auszufüllen. Wir behalten uns vor, weitere Unterlagen zu ihrer Identität anzufordern.

Schlüsselcode/Pin Code
Nach erfolgreichem Check-In erhalten Sie ihren Schlüsselcode per E-Mail.

Video und Zutrittsüberwachung
Das gesamte Grundstück ist videoüberwacht. Alle Zutritte zum Treppenhaus und zu den Apartments werden aufgezeichnet und können zurückverfolgt werden.

Reinigung
Die Apartments werden einmal pro Woche durch die LivIn63 GmbH gereinigt. Handtücher werden 7-tägig und Bettwäsche werden 14- tägig gewechselt.

Nutzung der Räumlichkeiten
Die Apartments sind nur zu Wohnzwecken zu verwenden. Die Nutzung der Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken ist strengstens untersagt und wird mit sofortigem Hausverbot geahndet.

Rauchverbot
Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Bei einem Verstoß berechnen wir eine Pauschale von 250,00 € und erteilen ggf. Hausverbot.

Besuch empfangen
Nicht gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Apartments nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Die Anmeldung kann telefonisch (+496021-6263649) oder per E-Mail (office@livin63.de) erfolgen. Der Zutritt kann im Einzelfall verwehrt werden.

Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Nachtruhe
Bitte halten Sie die Lautstärke stets auf Minimum und besonders zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht lauter als auf Zimmerlautstärke. Feiern und laute Musik sind im gesamten Haus sowie davor strengstens verboten.

Sorgfaltspflicht
Fenster und Türen müssen bei Verlassen der Apartments stets geschlossen werden, um Beschädigungen durch das Wetter zu vermeiden. Bitte schalten Sie auch alle Lichter aus, bevor Sie die Apartments verlassen. Die LivIn63 GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust Ihrer Wertgegenstände.

Gebrauch des Apartments und der Ausstattung
Der Mieter ist dazu verpflichtet die Apartments und deren Equipment mit Sorgfalt zu benutzen und zu behandeln und in einem besenreinen Zustand vor Abreise zu hinterlassen. Sollte unser Reinigungspersonal aufgrund enormer Unreinheiten mehr Zeit benötigen, um die Apartments zu reinigen, erlauben wir uns den Mehraufwand dem Mieter entsprechend in Rechnung zu stellen.
Im Falle von Beschädigungen der Apartments und deren Equipment ist der Mieter dazu verpflichtet diese unverzüglich der LivIn63 GmbH zu melden.

Missachtung der Regeln
Die LivIn63 GmbH ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug des Apartments) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung ihres Hausrechtes den Gast oder die Gästegruppe des Hauses zu verweisen. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen.

Insbesondere die Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus dieser Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die LivIn63 GmbH. Dies gilt auch, wenn der Gast das Apartment zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet.